Die Gesetze für den nächsten Crash liegen längst in der Schublade – was das für dein Geld bedeutet

Vermögensschutz Deutschland – Bank, Grundgesetz und Sachwerte im Symbolbild
Vermögensschutz: Diese Gesetze gelten schon heute
Es gibt einen Moment, der einem beim Nachdenken über Geld manchmal die Sprache verschlägt: Fast alles, was du gerade befürchtest, wenn du an eine große Finanzkrise denkst, ist rechtlich längst vorbereitet. Nicht als Verschwörungstheorie, sondern als geltendes Gesetz, das man mit ein bisschen Geduld selbst nachlesen kann. Wir haben uns mit Roland Haben unterhalten, der seit 44 Jahren in der Finanzbranche unterwegs ist und heute auf Vermögensschutz spezialisiert ist – und einige seiner Punkte haben uns zum Nachdenken gebracht, wie viele Menschen aktuell ihre Rücklagen strukturieren.

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Wie wir hierhergekommen sind

Bis 1971 war Geld etwas anderes als heute. Über das sogenannte Bretton-Woods-System war der US-Dollar fest an Gold gekoppelt – eine Feinunze kostete 35 US-Dollar, und Länder durften nur so viel Geld drucken, wie sie an Goldreserven besaßen. Als die USA durch den Vietnamkrieg deutlich mehr ausgegeben hatten, als ihre Reserven hergaben, kappte Präsident Richard Nixon diese Golddeckung 1971 kurzerhand. Seitdem lebt die Welt in einem sogenannten Fiat-Geldsystem: Geld ist durch nichts Physisches mehr gedeckt, sondern beruht allein auf Vertrauen in Staat und Zentralbank – und lässt sich damit theoretisch unbegrenzt vermehren. Das ist, grob vereinfacht, die eigentliche Ursache dafür, warum Geld über Jahrzehnte kontinuierlich an Kaufkraft verliert.

Diese Vorgeschichte kennen viele nur vage. Was die wenigsten wissen: Aus dieser Grundkonstruktion sind über die Jahrzehnte ganz konkrete Gesetze entstanden, die genau regeln, was passiert, wenn dieses System unter Druck gerät. Und die sind, anders als man vielleicht hofft, nicht nur Theorie.

Was heute schon im Gesetzbuch steht

Seit 2015 gibt es in Deutschland das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Es legt fest, wie mit finanziell angeschlagenen, systemrelevanten Banken umgegangen wird – und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten „Bail-in“: dass auch Kundeneinlagen zur Rettung einer Bank herangezogen werden, statt dass wie früher automatisch der Staat einspringt. Wichtig für die Einordnung: Das Gesetz greift ausdrücklich nur oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank – kleinere Guthaben bleiben geschützt.

Die eigentlich interessantere Frage ist deshalb weniger, ob diese Sicherung existiert, sondern wie gut sie finanziell hinterlegt ist. Und hier wird es konkret: Aktuell stehen in Deutschland rund 2,6 Billionen Euro an Spareinlagen einem Einlagensicherungsfonds von gerade einmal wenigen Milliarden Euro gegenüber. Solange nur einzelne, kleinere Institute Probleme bekommen, reicht das vermutlich aus. Sollten aber mehrere größere Banken gleichzeitig in Schieflage geraten – wie es 2023 bei der Credit Suisse und der Silicon Valley Bank für kurze Zeit schon einmal nach real aussah – wäre der Fonds bei Weitem nicht ausreichend gefüllt, um alle gesicherten Einlagen sofort auszuzahlen.

Parallel dazu gibt es ein vergleichbares Instrument für Versicherungen: Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erlaubt es Versicherern, Auszahlungen zeitweise einzuschränken, wenn die Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät – während Versicherungsnehmer:innen ihre Beiträge in der Regel trotzdem weiterzahlen müssten.

Und dann ist da noch die Verfassung selbst. Artikel 14 Grundgesetz garantiert zwar Eigentum, hält in Absatz 2 aber gleichzeitig fest, dass Eigentum „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ soll, und erlaubt in Absatz 3 ausdrücklich eine Enteignung – durch Gesetz und gegen Entschädigung. Das ist keine neue Erfindung, sondern seit 1949 Teil des Grundgesetzes. Ob und wie weit diese Möglichkeit im Ernstfall tatsächlich ausgelegt würde, ist unter Juristen bis heute umstritten – dass die verfassungsrechtliche Tür dafür aber grundsätzlich existiert, ist Fakt.

Genau diese Zusammenhänge – vom Goldstandard bis zum Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – haben wir mit Roland ausführlich besprochen:

War das nicht schon mal so?

Ja – und das ist vielleicht der unbequemste Teil der ganzen Geschichte. 1923 und 1948, jeweils nach einer Währungsreform, gab es in Deutschland eine staatliche Zwangshypothek auf Immobilien: eine im Grundbuch eingetragene Belastung, mit der Immobilienbesitzer zur Finanzierung des Wiederaufbaus herangezogen wurden. 1952 folgte das Lastenausgleichsgesetz, mit dem Immobilien-, Grund- und Kapitalvermögensbesitzer zu einer Abgabe von bis zu 50 Prozent ihres Vermögens verpflichtet wurden – zahlbar über Jahrzehnte in Raten. Das ist keine Randnotiz der Geschichte, sondern belegte Praxis, und zwar zweimal innerhalb von 25 Jahren.

An dieser Stelle lohnt sich allerdings auch Ehrlichkeit, denn nicht jede kursierende Behauptung dazu stimmt: Im Netz hält sich hartnäckig die These, das Lastenausgleichsgesetz sei 2019 gezielt „auf soziale Leistungen umgemünzt“ worden, um eine neue, allgemeine Vermögensabgabe leichter durchsetzen zu können. Nach Recherche des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags betraf die 2019 beschlossene, 2024 wirksam gewordene Änderung tatsächlich einen viel engeren Bereich – eine Umbenennung im Recht der Kriegsopferfürsorge hin zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV), ohne Bezug zu einer allgemeinen Vermögensabgabe. Unabhängige Faktenchecker haben ähnliche Behauptungen bereits mehrfach eingeordnet. Das ändert nichts daran, dass das grundsätzliche gesetzliche Werkzeug aus den 1950er-Jahren nach wie vor existiert – wohl aber daran, wie akut ein konkreter Zugriff derzeit tatsächlich vorbereitet wird. Genau dieser Unterschied zwischen „die rechtliche Möglichkeit besteht“ und „es ist konkret geplant“ ist es wert, sauber auseinandergehalten zu werden – gerade wenn man sich selbst eine fundierte Meinung bilden will, statt sich von Panikmache treiben zu lassen.

Was Vermögende anders machen

Wer sich mit dieser Gemengelage beschäftigt, landet fast zwangsläufig bei der Frage, wie eigentlich diejenigen mit ihrem Geld umgehen, die schon länger sehr vermögend sind – und die aus jeder wirtschaftlichen Krise der letzten Jahrzehnte eher gestärkt als geschwächt hervorgegangen sind. Ein wiederkehrendes Muster dabei: eine Streuung über verschiedene Wertträger hinweg, bei der physisches, direkt zurechenbares Eigentum eine deutlich größere Rolle spielt als bei den meisten Privatanleger:innen – Immobilien mit echten Mieteinnahmen, Edelmetalle, ausgewählte unternehmerische Beteiligungen, dazu ein kleinerer, liquider Anteil in stabilen Werten. Aktien und klassische Fondsprodukte machen dabei oft einen kleineren Teil aus, als man angesichts ihrer Popularität vermuten würde.

Roland verweist in diesem Zusammenhang auf Liechtenstein: kaum Staatsschulden, im Schnitt deutlich höhere Eigenkapitalquoten der dortigen Banken, keine dem Artikel 14 GG vergleichbare Notstandsregelung. Ergänzend dazu eine wichtige Einordnung: Liechtenstein hat sein früheres Bankgeheimnis 2016 offiziell aufgegeben und tauscht seither über den automatischen Informationsaustausch (AIA/CRS) Kontodaten mit Partnerstaaten aus, wie die meisten europäischen Länder auch. Der eigentliche Unterschied liegt daher weniger in Heimlichkeit als in der Eigentumsstruktur: Bei physischen Sachwerten außerhalb des klassischen Bankensystems – etwa bei Edelmetallen, die direkt und zu 100 Prozent im eigenen Namen gehalten werden, statt nur als Fondsanteil – gelten grundsätzlich andere Regeln als bei einem Bankguthaben.

Konkret arbeitet Roland dabei mit einem in Liechtenstein ansässigen Anbieter für physische Sachwerte wie Edelmetalle, Industriemetalle und Diamanten, dessen Bestände nach eigenen Angaben jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert werden. Elevate Your Life ist Kooperationspartner dieses Anbieters – wenn du über unsere Links oder direkt über Roland Kontakt aufnimmst, kann das eine Provision für uns bedeuten, ohne dass für dich zusätzliche Kosten entstehen.

Wie genau dieses Prinzip in der Praxis aussieht, welche sieben Anlagekriterien Roland anlegt und warum er auf Liechtenstein setzt, zeigt er ausführlich in unserem zweiten Video:

Wo das für dich hinführt

Der ehrliche Kern dieser Geschichte ist unspektakulär und gerade deshalb wichtig: Die rechtliche Infrastruktur für einen Ernstfall – Bankenabwicklung, eingeschränkte Versicherungsauszahlungen, Enteignung gegen Entschädigung – existiert bereits, teils seit Jahrzehnten, teils seit wenigen Jahren. Ob und wann sie tatsächlich zum Einsatz kommt, kann seriös niemand vorhersagen. Wer aber wartet, bis die Frage akut wird, hat in der Regel deutlich weniger Handlungsspielraum, als wer sich vorher schon einmal in Ruhe mit dem Thema Vermögensschutz auseinandergesetzt hat.

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Hinweis: Dieser Artikel berichtet über und ordnet Aussagen von Roland Haben aus unseren Interviews ein. Die darin wiedergegebenen Einschätzungen sind seine persönliche Meinung und stellen keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Weder Roland Haben noch Elevate Your Life sind BaFin-regulierte Anlageberater. Julia und Frank sind zudem keine Steuerberater. Für eine Einschätzung deiner persönlichen Situation wende dich bitte an eine:n unabhängige:n Finanz-, Rechts- oder Steuerberater:in. Dieser Artikel enthält Affiliate-Links zu einem Kooperationspartner für physische Sachwerte – wir können bei Vertragsabschluss über unsere Links eine Provision erhalten.

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