Die abschlagsfreie Frührente steht vor dem Aus – diese Jahrgänge sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen

Symbolbild Rentenreform und abschlagsfreie Frührente in Deutschland
Die sogenannte „Rente mit 63″ gehört für viele Menschen fest zur Lebensplanung. Nach Jahrzehnten harter Arbeit endlich ohne Abschläge in den Ruhestand – so lautet zumindest die Vorstellung. Doch genau diese Möglichkeit steht aktuell politisch zur Diskussion.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge zügig prüfen und in eine Rentenreform einfließen zu lassen. Ein endgültiges Gesetz gibt es derzeit noch nicht. Trotzdem sollten sich alle, die sich dem Rentenalter nähern, jetzt mit ihren Ansprüchen beschäftigen – bevor mögliche Änderungen beschlossen werden.

Die „Rente mit 63″ gibt es für viele längst nicht mehr

Der Begriff „Rente mit 63″ hält sich hartnäckig, ist aber für die meisten Versicherten inzwischen schlicht falsch.

Offiziell handelt es sich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Dafür müssen mindestens 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Ohne Abschläge bereits mit 63 Jahren konnten allerdings nur Menschen in Rente gehen, die vor 1953 geboren wurden.

Für alle späteren Jahrgänge wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben.

  • Jahrgang 1961: 64 Jahre und 6 Monate
  • Jahrgang 1962: 64 Jahre und 8 Monate
  • Jahrgang 1963: 64 Jahre und 10 Monate
  • Ab Jahrgang 1964: frühestens mit 65 Jahren

Diese Regelung gilt nach aktuellem Recht. Wer die erforderliche Altersgrenze noch nicht erreicht hat, kann die 45 Versicherungsjahre nicht einfach nutzen, um beliebig früher ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Die offiziellen Regelungen findest du direkt bei der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Welche Jahrgänge sollten jetzt besonders aufmerksam werden?

Hier wird es spannend.

Im politischen Raum wird derzeit darüber diskutiert, die abschlagsfreie Frührente vollständig abzuschaffen oder deutlich einzuschränken. Wie genau mögliche Übergangsregelungen aussehen werden, steht noch nicht fest.

Gerade deshalb sollten insbesondere Menschen der Jahrgänge 1963 bis 1967 die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Je nachdem, welche Übergangsfristen letztlich beschlossen werden, könnten einzelne Jahrgänge noch von den bisherigen Regelungen profitieren – oder eben nicht mehr.

Wichtig ist deshalb: Wer in den kommenden Jahren die 45 Versicherungsjahre erreicht, sollte seine Rentenunterlagen nicht erst kurz vor Rentenbeginn prüfen.

Der sogenannte Vertrauensschutz spielt hierbei eine wichtige Rolle. Damit ist gemeint, dass Menschen, die ihre Lebensplanung über Jahrzehnte auf geltendes Recht aufgebaut haben, bei Gesetzesänderungen nicht von heute auf morgen vollständig benachteiligt werden sollen. Wie dieser Vertrauensschutz am Ende aussieht, ist derzeit jedoch noch offen.

35 Versicherungsjahre sind etwas völlig anderes als 45 Jahre

Viele verwechseln diese beiden Rentenmodelle.

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann grundsätzlich ebenfalls früher in Rente gehen.

Allerdings gilt hier ein entscheidender Unterschied:

Für jeden Monat, den man vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, werden dauerhaft 0,3 Prozent Abschlag von der monatlichen Rente abgezogen.

Wer vier Jahre früher in Rente geht, muss dadurch lebenslang einen Abschlag von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.

Bei einer monatlichen Rente von beispielsweise 1.800 Euro wären das rund 260 Euro weniger – und zwar jeden einzelnen Monat.

Über viele Rentenjahre summiert sich daraus schnell ein sechsstelliger Betrag.

Jetzt das Rentenkonto prüfen – nicht erst kurz vor dem Antrag

Viele Menschen wissen gar nicht genau, wie viele Versicherungsjahre tatsächlich in ihrem Rentenkonto erfasst wurden.

Dabei entscheidet häufig genau das darüber, ob eine abschlagsfreie Rente überhaupt möglich ist.

Besonders häufig fehlen beispielsweise:

  • Kindererziehungszeiten
  • Pflegezeiten
  • Ausbildungs- und Studienzeiten
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Beschäftigungszeiten im Ausland

Gerade wer ausgewandert ist oder einige Jahre im Ausland gearbeitet hat, sollte seinen Versicherungsverlauf sorgfältig prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Versicherungszeiten aus anderen EU-Staaten oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen berücksichtigt werden.

Über die kostenlosen Online-Services der Deutschen Rentenversicherung kannst du deinen Versicherungsverlauf einsehen, deine Rentenauskunft anfordern und fehlende Zeiten nachmelden.

Direkt zu den Online-Services:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/online-services_node.html

Die eigentliche Frage lautet: Kannst du dich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen?

Unabhängig davon, wie die kommende Rentenreform am Ende aussehen wird, zeigt die aktuelle Diskussion vor allem eines:

Politische Rahmenbedingungen können sich ändern.

Vor wenigen Jahren galt die abschlagsfreie Frührente noch als großer Erfolg. Heute steht sie bereits wieder auf dem Prüfstand.

Gleichzeitig altert die Bevölkerung weiter, während immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Die Finanzierung des Systems wird dadurch zunehmend schwieriger.

Deshalb empfehlen inzwischen selbst viele Finanzexperten, die gesetzliche Rente nicht als einzige Säule der Altersvorsorge einzuplanen.

Ob Vermögensaufbau über ETFs, Immobilien, Edelmetalle, Bitcoin, eigene Unternehmen oder zusätzliche Einkommensquellen – entscheidend ist, mehrere Standbeine aufzubauen und sich nicht ausschließlich von politischen Entscheidungen abhängig zu machen.

Genau darin sehen wir einen der wichtigsten Bausteine finanzieller Freiheit.

Unser Fazit

Die Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rente hat gerade erst begonnen.

Auch wenn noch keine endgültigen Gesetze verabschiedet wurden, spricht vieles dafür, sich bereits heute mit den eigenen Rentenansprüchen auseinanderzusetzen.

Wer seinen Versicherungsverlauf kennt, mögliche Lücken schließt und zusätzlich privat Vermögen aufbaut, verschafft sich deutlich mehr Handlungsspielraum – unabhängig davon, welche Reformen in den kommenden Jahren tatsächlich beschlossen werden.

Denn finanzielle Freiheit beginnt nicht erst mit dem Renteneintritt.

Sie beginnt in dem Moment, in dem du Verantwortung für deine eigene Zukunft übernimmst.

Quellen:

Julia und Frank sind keine Steuerberater. Für eine Einschätzung deiner persönlichen Situation wende dich bitte an eine:n Steuerberater:in.

📩 Kostenloser Freiheits-Guide

Du willst wissen wie wir nach 34 Ländern unser Leben ortsunabhängig aufgebaut haben? Banking, rechtliche Struktur, Tools und unsere 5 größten Fehler – alles in unserem kostenlosen Guide.

📩 Jetzt kostenlos herunterladen →
⚠️ Hinweis / Pflichtangaben:
Alle Inhalte auf diesem Blog sind ausschließlich persönliche Erfahrungsberichte und Meinungen von Julia Fohrer und Frank Reiher. Sie stellen keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht.

Dieser Artikel kann Affiliate-Links (Werbung) enthalten. Bei einem Kauf oder einer Anmeldung über diese Links erhält die Betreiberin ggf. eine Provision – ohne Mehrkosten für dich.

Der Handel mit Finanzinstrumenten (Forex, CFDs, Kryptowährungen etc.) birgt erhebliche Risiken bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals. Vergangene Ergebnisse sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen.
Nach oben scrollen