Viele, die aus dem Hamsterrad raus wollen, haben über die Jahre brav einen ETF-Sparplan aufgebaut – ETF steht für Exchange Traded Fund, einen an der Börse gehandelten Indexfonds wie den MSCI World oder S&P 500. Genau dieses Depot kann beim Auswandern plötzlich teuer werden: Seit 2025 kann die Wegzugsteuer – eine Steuer auf den Wertzuwachs deines Vermögens, die beim Verlassen Deutschlands fällig werden kann, auch ohne dass du tatsächlich etwas verkaufst – erstmals auch ein ganz normales ETF- oder Fondsdepot treffen. Bisher kannten die meisten dieses Thema nur im Zusammenhang mit Firmenanteilen oder größeren Beteiligungen. Was sich seit 2025 konkret geändert hat und ob du betroffen sein könntest, schauen wir uns heute in Ruhe an.
Was die Wegzugsteuer für ETF und Fonds seit 2025 wirklich bedeutet
Die Wegzugsteuer selbst ist kein neues Konzept – sie ist im Außensteuergesetz (AStG) geregelt und sollte ursprünglich vor allem verhindern, dass Unternehmer:innen mit großen Firmenanteilen kurz vor dem Verkauf ins Ausland ziehen, um die Steuer auf den Wertzuwachs zu umgehen. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde dieses Prinzip zum 1. Januar 2025 erstmals auch auf Anteile an Investmentfonds im Privatvermögen ausgeweitet – geregelt im Investmentsteuergesetz (InvStG). Damit kann seither auch ein ganz gewöhnliches ETF- oder Fondsdepot eine Steuerpflicht auslösen, wenn du deinen Wohnsitz aus Deutschland ins Ausland verlegst – unabhängig davon, ob du auch nur einen einzigen Anteil tatsächlich verkaufst.
Die zwei Schwellenwerte, die über deine Steuerpflicht entscheiden
Nicht jedes Depot ist betroffen. Die neue Regelung greift nur, wenn du bei einem einzelnen Investmentfonds eine der folgenden Schwellen überschreitest:
📊 Wegzugsteuer für Fonds – wann du betroffen sein kannst
- Du warst innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an einem einzelnen Investmentfonds beteiligt, oder
- deine Anschaffungskosten für Anteile an demselben Fonds liegen bei mindestens 500.000 Euro
- Bei sogenannten Spezial-Investmentfonds (meist institutionelle oder sehr vermögende Anleger:innen) gilt keine Schwelle – hier greift die Regelung automatisch
Wichtig für die Einordnung: Die 500.000-Euro-Grenze bezieht sich auf die Anschaffungskosten, also vereinfacht gesagt die Summe deiner Käufe über die Jahre – nicht auf den aktuellen Depotwert. Wer über einen langen Zeitraum monatlich in einen einzigen ETF investiert hat, kann diese Summe je nach Sparrate und Laufzeit durchaus erreichen, ohne je „reich“ im klassischen Sinn gewesen zu sein. Wer dagegen breit über mehrere unterschiedliche Fonds gestreut ist und bei keinem einzelnen die 500.000 Euro oder 1 % erreicht, bleibt von dieser Regelung verschont.
Wie die fiktive Steuer überhaupt berechnet wird
Bist du betroffen, unterstellt das Finanzamt am Tag deines Wegzugs eine sogenannte fiktive Veräußerung – so, als hättest du deine Fondsanteile an diesem Tag verkauft, auch wenn du sie tatsächlich weiter hältst. Besteuert wird die Differenz zwischen dem Marktwert am Wegzugstag und deinen ursprünglichen Anschaffungskosten. Darauf fällt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs (Fonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil) greift außerdem die sogenannte Teilfreistellung: 30 Prozent des Gewinns bleiben steuerfrei, bereits versteuerte Vorabpauschalen werden abgezogen. Unterm Strich zahlst du bei einem reinen Aktien-ETF also auf etwa 70 Prozent deines Buchgewinns Steuern – und das, obwohl noch kein Cent tatsächlich bei dir angekommen ist.
Eine gut verständliche Zusammenfassung der Regelung inklusive Rechenweg findest du bei der Kanzlei McDermott, die Hintergründe zur Gesetzesänderung erklärt EY.
Stundung und Rückkehr: Diese Ausnahmen gibt es
Ganz ohne Spielraum lässt der Gesetzgeber die Betroffenen allerdings nicht:
- Ziehst du innerhalb von sieben Jahren (in bestimmten Fällen verlängerbar auf bis zu zwölf Jahre) wieder zurück nach Deutschland, kann die Steuer vollständig und ohne Ratenzahlung gestundet werden, sofern die Fondsanteile in der Zwischenzeit nicht verkauft wurden
- Bleibst du dauerhaft im Ausland, ist auf Antrag eine Ratenzahlung über sieben Jahre möglich, in der Regel gegen eine Sicherheitsleistung
Das nimmt der Regelung zwar etwas von ihrer Schärfe, ändert aber nichts daran, dass du dich damit aktiv auseinandersetzen musst – von allein kümmert sich das Finanzamt nicht um deine Stundung.
Was bedeutet das konkret für dich, wenn du auswandern willst?
Für die meisten, die gerade erst anfangen, ein Online-Business aufzubauen oder ein kleineres Depot besparen, ändert sich durch diese Regelung erst einmal nichts. Relevant wird es vor allem für dich, wenn eine oder mehrere dieser Situationen zutreffen:
- Du besparst seit vielen Jahren einen einzigen ETF mit hohen monatlichen Raten oder einer größeren Einmalanlage
- Du hast eine konkrete Fondsposition, bei der du nicht genau weißt, wie hoch deine kumulierten Anschaffungskosten tatsächlich sind
- Du planst deinen Wegzug in den nächsten Jahren und würdest im Zweifel gern zurückkehren können, falls es nicht klappt
Praktisch heißt das: Bevor du auswanderst, lohnt sich ein Blick in dein Depot – wie hoch sind die tatsächlichen Anschaffungskosten je Fonds, nicht nur der aktuelle Depotwert? Wer hier unsicher ist, sollte sich rechtzeitig vor dem geplanten Wegzug eine steuerliche Einschätzung einholen, statt das Thema erst am Flughafen zu entdecken.
Und was ist mit Krypto und Trading?
Weil wir selbst eher in der Krypto- und Trading-Welt zu Hause sind als im klassischen ETF-Sparplan, bekommen wir diese Frage oft. Nach aktueller Rechtslage erfasst die Wegzugsteuer zwei Dinge: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent (§ 6 AStG) und – seit 2025 – Anteile an Investmentfonds oberhalb der genannten Schwellen. Direkt gehaltene Kryptowährungen in deiner Wallet oder auf einer Börse fallen unter keine der beiden Regelungen. Anders sieht es aus, wenn du Krypto über eine eigene GmbH oder Holding hältst oder größere Positionen in Krypto-Fonds hast – dann können die Regeln wieder greifen. Die Details haben wir in unserem Artikel zur Wegzugsteuer bei Krypto zusammengefasst.
Wichtig: Das ist ausdrücklich kein Argument, ein ETF-Depot in Krypto umzuschichten, um Steuern zu vermeiden. Kryptowährungen und Trading sind hochspekulativ, es besteht ein Totalverlustrisiko, und jede Anlageform hat ihre eigenen Steuerregeln – ob und was davon zu dir passt, ist eine ganz persönliche Entscheidung.
🧭 Unsere persönliche Meinung: Der Kreis der Betroffenen wird größer
Diese Ausweitung reiht sich für uns in einen Trend ein, den wir auch bei anderen Themen beobachten – der Kreis dessen, was beim Auswandern steuerlich relevant wird, wird über die Jahre spürbar größer, nicht kleiner. Was früher nur GmbH-Gesellschafter:innen oder sehr vermögende Personen betraf, kann heute schon einen ganz normalen Angestellten mit einem langjährigen ETF-Sparplan erwischen. Für uns bedeutet das vor allem: Wer auswandern will, sollte sich immer früher und nicht erst kurz vor der Abreise mit seiner persönlichen Steuerstruktur beschäftigen – unabhängig davon, ob man sich selbst überhaupt als „vermögend“ einschätzen würde.
💬 Unsere Erfahrung als digitale Nomaden
Als wir 2023 unseren eigenen Schritt raus aus Deutschland gegangen sind, haben wir uns bewusst vorher mit unserer kompletten finanziellen Struktur auseinandergesetzt – nicht erst danach. Gerade bei Themen wie der Wegzugsteuer zeigt sich immer wieder: Wer seine Anschaffungskosten, Depotauszüge und Kontobewegungen sauber dokumentiert hat, tut sich bei jeder Art von Nachweis gegenüber Behörden erheblich leichter, als wer das erst im Nachhinein zusammensuchen muss. Diese Struktur frühzeitig aufzubauen, hat uns am Ende viel Stress erspart – unabhängig vom konkreten Thema, um das es gerade ging.
📚 Mehr zum Thema Steuern & Auswandern
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- Wer mit Krypto auswandert, muss meist keine Wegzugsteuer zahlen – mit einer wichtigen Ausnahme
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Fazit: Kenne deine Zahlen, bevor du gehst
Die Ausweitung der Wegzugsteuer auf Investmentfonds seit 2025 betrifft längst nicht jeden – aber eben auch nicht mehr nur Unternehmer:innen mit Firmenanteilen. Wer über Jahre einen einzelnen ETF bespart hat und die Schwelle von 500.000 Euro Anschaffungskosten oder 1 % Fondsanteilen erreichen könnte, sollte das Thema aktiv prüfen, bevor der Umzug ansteht. Stundungs- und Rückkehrregelungen nehmen der Steuer zwar einiges an Schärfe, ersetzen aber keine frühzeitige Planung.
🧭 Dein nächster Schritt
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Für Konten und Überweisungen in mehreren Währungen – ein Thema, das nach dem Wegzug fast jeden betrifft – nutzen wir selbst Wise (⚡ Werbung / Affiliate-Link).
❓ Häufige Fragen zur Wegzugsteuer für ETF und Fonds
Betrifft die neue Regelung jedes ETF-Depot?
Nein. Sie greift nur, wenn du bei einem einzelnen Fonds mindestens 500.000 Euro Anschaffungskosten investiert hast oder innerhalb der letzten fünf Jahre mit mindestens 1 % an ihm beteiligt warst.
Zählt der aktuelle Depotwert oder die Einzahlungssumme?
Für die 500.000-Euro-Grenze zählen die Anschaffungskosten, also deine tatsächlichen Einzahlungen über die Jahre – nicht der aktuelle Marktwert deines Depots.
Muss ich die Steuer sofort in bar zahlen?
Nicht zwingend. Bei Rückkehr innerhalb von sieben (in Ausnahmefällen zwölf) Jahren ist eine vollständige Stundung möglich; ansonsten kannst du die Steuer auf Antrag über sieben Jahre in Raten zahlen, meist gegen eine Sicherheitsleistung.
Gilt das auch für Aktien, die ich direkt halte?
Diese neue Regelung betrifft nur Anteile an Investmentfonds. Direkt gehaltene Aktien fallen nur dann unter die Wegzugsteuer (§ 6 Außensteuergesetz), wenn du innerhalb der letzten fünf Jahre mit mindestens 1 Prozent an dem jeweiligen Unternehmen beteiligt warst – bei normalen Aktienpositionen im Depot ist das praktisch nie der Fall.
Gilt die Wegzugsteuer auch für Kryptowährungen?
Direkt gehaltene Kryptowährungen fallen nach aktueller Rechtslage nicht darunter. Ausnahmen sind Krypto über eine eigene Gesellschaft oder größere Positionen in Krypto-Fonds.
Was, wenn ich mein Depot vor dem Wegzug einfach verkaufe?
Ein Verkauf vor dem Wegzug führt zu einer regulären Besteuerung nach den ganz normalen Regeln für Kapitalerträge – ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab und sollte individuell geprüft werden.
Julia und Frank sind keine Steuerberater. Für eine Einschätzung deiner persönlichen steuerlichen Situation – insbesondere bei einem geplanten Wegzug aus Deutschland – wende dich bitte an eine:n Steuerberater:in.
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